Beauftragen Sie ein Visum für China
Wichtige Information
Urgent und Express ServicesVoraussetzungen für touristische Reisen für China Visum für österreichische Staatsangehörige (für die aktuell gültigen Bestimmungen nutzen Sie bitte die Abfragefunktion)
Visum möglicherweise nicht erforderlich
Die chinesische Regierung hat bis zum 31. Dezember 2025 eine befristete visafreie Regelung eingeführt. Während dieses Zeitraums ist für einen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen kein Visum erforderlich.
Bitte denken Sie daran, dass Sie auch bei einem Aufenthalt von weniger als 15 Tagen Folgendes benötigen. Der Reisende:
- Muss einen bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit einer leeren Visaseite besitzen
- Muss einen Nachweis über ausreichende Geldmittel besitzen
- Muss einen Nachweis über ein Flugticket für die Weiter-/Rückreise mit sich führen
- Muss im Besitz aller für das nächste Reiseziel erforderlichen Dokumente sein
- Sollte sich bei seiner Fluggesellschaft vergewissern, dass das Einsteigen ohne Visum möglich ist, da sich die Bedingungen ändern können.
Für Aufenthalte von mehr als 15 Tagen ist ein Visum erforderlich. Die Anforderungen dazu finden Sie in den Bewerbungsunterlagen von VISUM.AT.
Visumgültigkeit
Die Visumgültigkeit richtet sich nach dem Datum der Ausstellung, NICHT nach dem Datum der Einreise.
Die maximale Aufenthaltsdauer pro Einreise beträgt 90 Tage.Reisepass
Der Reisepass des Antragstellers im Original:
- Muss zwei freie, gegenüberliegende Seiten enthalten
- Muss bei Antragstellung sechs Monate gültig sein
- Muss mit einer gut lesbaren Kopie der Passangabenseite eingereicht werden
Visumantrag und Passfoto
Füllen Sie das im Antragspaket befindliche China Antragsformular vollständig aus und laden Sie Ihr Passfoto unter https://visum.at/photo-service hoch. Wir werden für Sie mit der chinesischen Regierung interagieren und Ihren offiziellen China Visumantrag per verschlüsselter E-Mail zum Unterschreiben an Sie zurücksenden.
Für Anleitung zur Einreichung akzeptabler Passfotos beachten Sie die in diesem Antragspaket befindliche China Passfoto Anleitung.Buchungsbestätigung
Nachweis einer Buchungsbestätigung. Folgendes ist einzureichen:
- Eine Flugbestätigung in Kopie
- Eine Hotelbuchungsbestätigung für die gesamte Aufenthaltsdauer
Kopie der Passangabenseite
Eine Kopie der Reisepassseite mit den persönlichen Daten muss eingereicht werden.
Zusatzformular
Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Zusatzformular. Diese Formular (Einwilligung in die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland) befindet sich im VISUM.AT Antragspaket.
Zusätzliche Unterlagen
Antragsteller, die bereits in der Türkei waren, müssen eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Liste aller bisherigen Aufenthalte in der Türkei vorlegen. Beachten Sie bitte die Liste, die sich in diesem Antragspaket befindet.
VISUM.AT Auftragserteilung
Bei auf der VISUM.AT Webseite erteilten Aufträgen muss eine Kopie der Ihnen zugesandten Online-Auftragsbestätigung beigelegt werden.
Bei allen anderen Aufträgen (bzw. falls angegeben) muss ein ausgefülltes VISUM.AT-Auftragsformular geschickt werden, das sich im VISUM.AT-Antragspaket befindet.
Bitte beachten Sie, dass alle Kartenzahlungen erst nach Abschluss des Visumantragsprozesses vorgenommen werden.Zweimalige Einreise
Antragsteller eines Visums zur zweifachen Einreise müssen für jede Einreise eine Buchungsbestätigung für den Flug und für das Hotels nachweisen.
Inhaber eines Taiwan Visums
Antragsteller, die ein Taiwan-Visum in ihrem Reisepass haben, können mit demselben Reisepass kein China-Visum beantragen. Sie müssen einen neuen Reisepass einreichen.
Wichtige Information
Urgent und Express ServicesGeschäftsreiseanforderungen für einen China Visum für österreichische Staatsangehörige (für die aktuell gültigen Bestimmungen nutzen Sie bitte die Abfragefunktion)
Visum möglicherweise nicht erforderlich
Die chinesische Regierung hat bis zum 31. Dezember 2025 eine befristete visafreie Regelung eingeführt. Während dieses Zeitraums ist für einen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen kein Visum erforderlich.
Bitte denken Sie daran, dass Sie auch bei einem Aufenthalt von weniger als 15 Tagen Folgendes benötigen. Der Reisende:
- Muss einen bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit einer leeren Visaseite besitzen
- Muss einen Nachweis über ausreichende Geldmittel besitzen
- Muss einen Nachweis über ein Flugticket für die Weiter-/Rückreise mit sich führen
- Muss im Besitz aller für das nächste Reiseziel erforderlichen Dokumente sein
- Sollte sich bei seiner Fluggesellschaft vergewissern, dass das Einsteigen ohne Visum möglich ist, da sich die Bedingungen ändern können.
Für Aufenthalte von mehr als 15 Tagen ist ein Visum erforderlich. Die Anforderungen dazu finden Sie in den Bewerbungsunterlagen von VISUM.AT.
Visumgültigkeit
Die Visumgültigkeit richtet sich nach dem Datum der Ausstellung, NICHT nach dem Datum der Einreise.
Die maximale Aufenthaltsdauer pro Einreise beträgt 90 Tage.Reisepass
Der Reisepass des Antragstellers im Original:
- Muss zwei freie, gegenüberliegende Seiten enthalten
- Muss bei Antragstellung sechs Monate gültig sein
- Muss mit einer gut lesbaren Kopie der Passangabenseite eingereicht werden
Visumantrag und Passfoto
Füllen Sie das im Antragspaket befindliche China Antragsformular vollständig aus und laden Sie Ihr Passfoto unter https://visum.at/photo-service hoch. Wir werden Ihnen das offizielle China Antragsformular zum Unterschreiben bereitstellen, wenn wir Sie vor Ihrem Termin zur Abgabe von Fingerabdrücken treffen.
Für Anleitung zur Einreichung akzeptabler Passfotos beachten Sie die in diesem Antragspaket befindliche China Passfoto Anleitung.Einladungsschreiben
Ein Einladungsschreiben des chinesischen Unternehmens:
- Muss den vollständigen Namen (wie im Pass angegeben), Geschlecht und Geburtsdatum des Antragstellers enthalten
- Muss die vollständigen Passdaten des Antragstellers angeben
- Muss den Reisezweck angeben
- Muss die Aufenthaltsdauer in Tagen und die zu besuchenden Orte enthalten
- Muss die Gültigkeitsdauer (von tt/mm/jjjj bis tt/mm/jjjj) enthalten
- Muss das erste Ein- und Abreisedatum (von tt/mm/jjjj bis tt/mm/jjjj) enthalten
- Muss Angaben über finanzielle Mittel für Reise- bzw. Aufenthaltskosten aufführen
- Muss Name, Adresse, Telefonnummer des einladenden Unternehmens tragen
- Muss unterschrieben sein und den Stempel des einladenden Unternehmens tragen
- Darf nicht älter als 1 Monat sein
- Muss an die zuständige Botschaft gerichtet sein
Botschaft der Volksrepublik China in Österreich, Neulinggasse 29/1/11, 1030 Wien
Beachten Sie das Beispiel für eine Unternehmenseinladung im VISUM.AT AntragspaketKopie der Passangabenseite
Eine Kopie der Reisepassseite mit den persönlichen Daten muss eingereicht werden.
Nachweis früherer Visa
Kopien aller bisherigen Visa für dieses Reiseland müssen vorgelegt werden
Zusatzformular
Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Zusatzformular. Diese Formular (Einwilligung in die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland) befindet sich im VISUM.AT Antragspaket.
Zusätzliche Unterlagen
Antragsteller, die bereits in der Türkei waren, müssen eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Liste aller bisherigen Aufenthalte in der Türkei vorlegen. Beachten Sie bitte die Liste, die sich in diesem Antragspaket befindet.
VISUM.AT Auftragserteilung
Bei auf der VISUM.AT Webseite erteilten Aufträgen muss eine Kopie der Ihnen zugesandten Online-Auftragsbestätigung beigelegt werden.
Bei allen anderen Aufträgen (bzw. falls angegeben) muss ein ausgefülltes VISUM.AT-Auftragsformular geschickt werden, das sich im VISUM.AT-Antragspaket befindet.
Bitte beachten Sie, dass alle Kartenzahlungen erst nach Abschluss des Visumantragsprozesses vorgenommen werden.Antragsteller für ein Halbjahresvisum mit mehrfacher Einreise
Für die Beantragung eines Halbjahresvisums mit mehrfacher Einreise (Gültigkeit sechs Monate) muss der Antragsteller ein zweimal verwendetes Zweifach-Visum nachweisen können.
Antragsteller für ein Jahresvisum mit mehrfacher Einreise
Bei Beantragung eines Jahresvisums zur mehrmaligen Einreise muss eine Kopie von früher ausgestellten Visa, die zur Einreise nach China verwendet wurden, eingereicht werden.
Inhaber eines gültigen Visums
Antragsteller, die im Besitz eines noch gültigen Visum sind, müssen dieses bei neuer Beantragung stornieren lassen. Das im Antragspaket befindliche Zusatzformular "Formular zur Stornierung" muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
Sollte das noch gültige Visum in einem anderen Pass sein, als dem mit dem der Antragsteller plant zu reisen, so muss dieser Pass ebenfalls eingereicht werden.
Dienstpass Inhaber
Der Kunde muss für jeden Antrag persönlich im Konsulat erscheinen. VISUM.AT unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Visums. Inhaber eines Dienstpasses erhalten in der Regel ein Visum für 3 Monate mit einmaliger Einreise.
Inhaber eines Taiwan Visums
Antragsteller, die ein Taiwan-Visum in ihrem Reisepass haben, können mit demselben Reisepass kein China-Visum beantragen. Sie müssen einen neuen Reisepass einreichen.
China Häufig gestellte Fragen
-
Wann ist die beste Zeit, mein China Visum zu beantragen?
Die beste Zeit, Ihr China Visum zu beantragen, ist 1-2 Monate vor Ihrem Abreisedatum. Für den Fall, dass Sie Ihr Visum kurzfristig benötigen, werden wir versuchen, Ihr Visum nach Ermessen des zuständigen Konsulates auf einem schnelleren Weg zu beantragen. -
Muss ich meinen Reisepass einsenden, um ein China Visum zu erhalten? Ist das Einsenden eines Reisepasses sicher?
Ja. Sie müssen Ihren Reisepass im Original einsenden. Das Einsenden einer Reisepasskopie ist nicht ausreichend. Das China Visum wird in Ihrem Reisepass eingetragen und wird eine Seite Ihres Reisepasses einnehmen. Ein Visumantrag kann ohne Vorlage Ihres Reisepasses im Original nicht ausgestellt werden. Aufgrund der Wichtigkeit Ihres Reisepasses empfehlen wir eindringlich, den Pass mit einer sicheren Versandmethode, wie z.B. einem garantieren Postservice oder einem Kurier, einzusenden.